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Die fotografische Begleitung einer Hochzeit beginnt spätestens mit der Trauung. Ob es sich um eine standesamtliche Trauung, eine kirchliche Trauung oder eine freie Trauung handelt, stets sollte die Fotogenehmigung für den Hochzeitsfotografen schon im Vorfeld mit den Verantwortlichen besprochen werden. Im Allgemeinen gibt der Standesbeamte oder der Pastor ohne Probleme seine Zustimmung zu Fotoaufnahmen, sofern einige Verhaltensregeln beachtet werden. Insbesondere in der Kirche sind Blitzlichtaufnahmen in der Regel nicht erwünscht. Aufgrund der oft schwachen Beleuchtung kann dies nur ein professioneller Hochzeitsfotograf sicherstellen. Es ist daher empfehlenswert, die Gäste zu bitten, die eigenen Kameras während der Trauzeremonie eingepackt zu lassen. So können sowohl Brautpaar als auch Gäste sich ganz der Trauung widmen. Manchmal wird eine Fotografiergenehmigung auch nur unter der Auflage erteilt, dass außer dem bestellen Hochzeitsfotografen niemand sonst mitknipst. In seltenen Fällen wird ein Pastor Fotoaufnahmen verbieten oder einschränken. Bitten Sie Ihren Hochzeitsfotografen, rechtzeitig ein klärendes Gespräch mit dem Pastor oder der Kirchenverwaltung zu führen. Fotoverbote werden oftmals aufgrund schlechter Erfahrungen in der Vergangenheit ausgesprochen. Ein verantwortungsvoll auftretender Fotograf achtet stets darauf, nicht störend in Erscheinung zu treten und kann im persönlichen Gespräch vielleicht eine Ausnahme erwirken.
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